
Stationärer Aufenthalt
Stationärer Aufenthalt
Um Ihnen einen stationären Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen, hier einige wichtige Informationen und Hinweise.
Was Sie bitte mitbringen
Bitte bringen Sie die Überweisung und alle weiteren ärztlichen Unterlagen (z. B. Befunde) mit, die Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt ausgehändigt hat. Halten Sie bitte außerdem Ihre Medikamentenliste, Personalausweis und Versichertenkarte für uns bereit.
Checkliste
In dieser Liste finden Sie alles, was Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen. Einfach runterladen, ausdrucken und abhaken.
Hausordnung
Um den Aufenthalt aller Patientinnen und Patienten in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten und eine gute Behandlung und Versorgung für alle sicherzustellen, bitten wir einige Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander zu beachten. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mithilfe!
Wahlleistung
Über die Grundversorgung hinaus, die die medizinisch notwendigen ärztlichen und pflegerischen Leistungen beinhaltet, haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Wahlleistung “Unterkunft” beinhaltet die Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers. Hierzu gehören neben der privaten Unterbringung auch eine Reihe von zusätzlichen Serviceleistungen, unter anderem die Tageszeitung oder ein individuelles Zusammenstellen der einzelnen Mahlzeiten aus diversen Menüvorschlägen. In unserer Geburtsklinik können Sie z.B. ein Familienzimmer buchen, in dem Sie und Ihr Partner gemeinsam mit dem Neugeborenen untergebracht werden. Nähere Informationen hierzu sowie über die Kosten für die private Unterbringung erhalten Sie in der Patientenverwaltung im Erdgeschoss.
Die „ärztliche Wahlleistung“ ermöglicht Ihnen eine persönliche Behandlung durch den Chefarzt. Da diese unter Umständen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann, sollte bei Möglichkeit und insbesondere bei geplanten Krankenhausaufenthalten im Vorfeld geklärt werden, ob Ihre private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle die Kosten deckt. Gerne sind Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung bei der Klärung behilflich.