Rheinland Klinikum

FAQs – Wir sanieren für Sie!

Wie Sie eventuell den Medien entnommen haben, stellen wir uns an unseren Krankenhausstandorten neu auf, um Ihnen auch in Zukunft eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau bieten zu können.

Hier die wichtigsten/häufigsten Fragen und Antworten dazu:

Warum ist eine „Sanierung“ des Rheinland Klinikums notwendig?

Die stationäre Krankenversorgung in Deutschland steht vor gravierenden Veränderungen. Auch die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich deutlich zugespitzt – dies wird unter anderem an einer zunehmenden Anzahl von Krankenhausinsolvenzen deutlich. Trends wie eine zunehmende Ambulantisierung, Fachkräftemangel und die zunehmende Relevanz von Qualität (über Mindestmengen gemessen) als Differenzierungsmerkmal verändern die Rahmenbedingungen für die historisch gewachsene Krankenhauslandschaft in einer nie da gewesenen Geschwindigkeit. Die in Nordrhein-Westfalen bereits eingeführten Leistungsgruppen werden mittelfristig dazu führen, dass sich die Versorgungslandschaft aufteilen wird und zwar in eine nicht differenzierte Grund- und Regelversorgung und in darüber hinaus gehende Leistungsangebote (Schwerpunkt-Krankenhäuser/ Maximalversorger).

Diesen Entwicklungen müssen auch wir als Klinikverbund Rechnung tragen und uns danach ausrichten - um Ihnen weiterhin eine qualitativ hochwertige Medizin bieten zu können. Denn die wirtschaftliche Ausgangslage ist nicht nur für uns, sondern für die allermeisten Kliniken in Deutschland schwierig. Ziel ist es deshalb, das Rheinland Klinikum strukturell zukunftssicher aufzustellen, indem es seine medizinischen Angebote bündelt und an den Standorten zum Teil neu ausrichtet.

Wie soll die Bündelung der Angebote erreicht werden?

Durch Umstrukturierungen an den Krankenhaus-Standorten in Neuss, Dormagen und Grevenbroich, einschließlich der Einführung medizinstrategischer Maßnahmen und der Optimierung von Prozessen. Die Gesellschafter des Rheinland Klinikums, Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss, haben deshalb in den Kreistagssitzungen (25.09.24), den Sitzungen des Beteiligungsausschusses (26.09.24) und des Stadtrates der Stadt Neuss (27.09.24) die Eckpunkte zu diesem Sanierungsprozess beschlossen.

Was sind die nächsten Schritte?

Ein Lenkungsausschuss wurde eingerichtet, um die konkreten Sanierungsprojekte zu planen und zu beschließen. Bis Januar werden erste konkrete Zeitpläne und Meilensteine erarbeitet.

Werden Kliniken geschlossen?

Nein, zuvor hatten sich die Gesellschafter u.a. dazu bekannt, dass es nicht zu einer Schließung von stationären Angeboten an den Standorten des Rheinland Klinikums kommen soll. Es gibt jedoch Anpassungen im Leistungsspektrum. So werden die Angebote der Gynäkologie und Geburtshilfe beispielsweise am Lukaskrankenhaus in Neuss gebündelt und neu ausgerichtet.

In Bezug auf medizinstrategische Eckpunkte wurde entschieden, dass das Lukaskrankenhaus Neuss als Schwerpunkt-Krankenhaus mit Notfallversorgungsstufe II erhalten bleibt und das Krankenhaus Dormagen als Grund- und Regelversorger mit Notfallversorgungsstufe I und Herzkathetermessplatz fortgeführt wird. Das exzellente orthopädische Angebot in Dormagen soll gestärkt werden. Schließlich wird das Elisabethkrankenhaus Grevenbroich in der Zukunft als Fachklinik mit geriatrisch / internistischer Ausrichtung fortgeführt. Die Rheintor Klinik wird wie bisher als Fachklinik mit Versorgungsvertrag fortgeführt.

Gibt es die Notaufnahme noch in Grevenbroich? Wird diese geschlossen?

Aktuell gibt es eine 24/7 Notfallambulanz am Elisabethkrankenhaus in Grevenbroich, diese wird auch so betrieben.

Sie soll jedoch im Rahmen der Sanierung und mit der Transformation des Krankenhauses in eine Fachklinik an diesem Standort nicht mehr weitergeführt werden - unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Darunter sind eine Erweiterung der Kapazitäten der Notaufnahmen am Krankenhaus Dormagen und dem Lukaskrankenhaus in Neuss zu verstehen sowie die Planung und Organisation der angepassten Transporte für Notfallpatienten. 
Bei schweren Verletzungen (Polytraumata), Herzinfarkten und Schlaganfällen ist bereits gelebte Praxis, dass Patienten in das für die jeweilige Sympotmatik spezialisierte Krankenhaus gebracht werden.

Hinweis: Um das diensthabende Personal in der ZNA  – beispielweise bei krankheitsbedingten personellen Engpässen - zu entlasten, können zeitweise ab 22:00 Uhr bis morgens weniger Fachkräfte im Dienst eingesetzt werden und das Personal wird tagsüber gebündelt. Fußläufig bzw. eigenständig können Patienten in diesen Fällen natürlich weiterhin die Notaufnahme ab 22.00 Uhr aufsuchen. Der Rettungsdienst wird in solch einem Fall aber darüber informiert und ist dann gehalten, andere Krankenhäuser mit einer ZNA (bzw. mit der nötigen Fachkompetenz für die jeweilige Symptomatik, siehe oben) anzufahren. Eine solche Regelung gilt in Grevenbroich vorübergehend ab dem 01.12.2024 zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2024. 

 

 

Wann finden Geburten nur noch in den Kreißsälen in Neuss statt?

Die Neuausrichtung und Bündelung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Neuss bedarf ebenfalls eines Vorlaufs. Die Planungen dazu stehen im Lenkungsausschuss auf der Agenda und ein Zeitplan zur Umsetzung der Zusammenführung wird im Januar 2025 stehen. Familien können aktuell und wie gehabt das Krankenhaus Dormagen für die Geburt ihres Kindes aufsuchen oder sich auch dort für die Geburt ihres Kindes anmelden. Unsere Hebammen und das Kreißsaal-Team sind in Dormagen für Sie da!

Wir informieren Sie hier auf dieser Seite und auf der Seite der Geburtshilfe in Dormagen, wenn es Aktuelles gibt, das Familien wissen müssen. Neuigkeiten pflegen wir zudem hier ein: https://rheinlandklinikum.de/dormagen/kompetenzen/fachgebiete/geburtshilfe

Ist meine Versorgung gesichert?

Ja, die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung bleibt gewährleistet, nur mit veränderten Schwerpunkten je nach Standort. Die Bündelung der Angebote hat gerade zum Ziel, dass den Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung geboten wird bzw. erhalten bleibt.

Stand: November 2024