Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, ist ein Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden.
Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Vertragsärzte und Krankenhausärzte übernehmen gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung und das zu gleichen Rahmenbedingungen.
Die Teilnahme eines Patienten an der ASV bietet viele Vorteile – die wichtigsten auf einen Blick:
- Der Patient erhält eine hochspezialisierte Versorgung durch erfahrene Fachärzte, die im Team mindestens 230 Patienten mit entsprechender Vorerkrankung im Vorjahr behandelt haben
- Regelmäßiger fachlicher Austausch aller Beteiligten, z. B. im Tumorboard
- Vollständige Dokumentation von Diagnosen, Befunden und Therapien
- Erreichbarkeit der teilnehmenden Ärzte in der Regel innerhalb von 30 Minuten
- 24-Stunden-Notfallversorgung mit Intensivstation, bildgebender Diagnostik und Notfall-Labor
- Einhaltung fest definierter Qualitätsstandards und Abläufe
- Gemeinsame Sprechstunde am ASV-Standort mindestens einmal wöchentlich
- Ein zentraler Ansprechpartner innerhalb des ASV-Teams
Die ASV kann grundsätzlich die Diagnostik und Behandlung von folgenden Erkrankungen umfassen:
Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf, zum Beispiel onkologische und rheumatologische Erkrankungen. Schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, zum Beispiel Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3-4) und Multiple Sklerose.
Seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen, zum Beispiel Tuberkulose, Marfan-Syndrom, pulmonale Hypertonie und Mukoviszidose.
Hochspezialisierten Leistungen, zum Beispiel CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ASV ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und Ärztinnen und Ärzten, die hinzugezogen werden können. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie.
Teamarbeit
Der Teamleiter und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzten kann auch eine Institution genannt werden, zum Beispiel der Name des Labors. Das Team muss dem Ausschuss nachweisen, dass es alle Anforderungen und Voraussetzungen der ASV-Richtlinie und der entsprechenden Anlage erfüllt.
Darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.
Krankheitsbilder, die bei uns in einem ASV-Team behandelt werden
Anbei finden Sie die Liste unserer Kernteams und der Krankheitsbilder, die wir behandeln
- ASV-Team gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
- ASV-Team gynäkologische Tumoren
- ASV-Team Tumoren der Lunge und des Thorax
- ASV-Team Kopf- oder Halstumoren
- ASV-Team urologische Tumoren
Wie kann man nun als Patient an dieser Art der Versorgung teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an Patienten ab 18 Jahren mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, mit gynäkologische Tumoren, Tumoren der Lunge und des Thorax, Kopf- oder Halstumoren oder urologische Tumoren (Siehe Liste).
Um an der medizinischen Versorgung durch ein ASV-Team teilzunehmen, wird in der Regel eine Überweisung benötigt. Der überweisende Haus- oder Facharzt wird Rücksprache mit einem geeigneten ASV-Team halten und gegebenenfalls einen ersten Termin vereinbaren. Eine ASV kann aber auch am Ende eines Krankenhausaufenthaltes vom dortigen Ärzteteam veranlasst werden.
Die Wahl des richtigen ASV-Teams
Grundsätzlich kann der betroffene Patient sein ASV-Team frei wählen, wenn es mehrere ASV-Teams für die betreffende Erkrankung in der Nähe gibt. Ein Wechsel während einer bereits begonnen ASV-Behandlung ist möglich. Sofern sich ein Patient aber in ein ASV-Team hat einschreiben lassen, ist er im Rahmen der ASV-Behandlung an die Versorgung der dort tätigen Ärzte gebunden. Behandlungen außerhalb der ASV unterliegen natürlich weiterhin der freien Arztwahl.
Behandlungsdauer und -verlauf
Wie lange die Behandlung in der ASV dauert, hängt immer von der Art der Erkrankung und der angezeigten Therapie ab. Der Patient wird fortlaufend über den Behandlungsverlauf und notwendige Schritte informiert und hat stets ein Mitspracherecht. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

