Elisabethkrankenhaus

Entlassmanagement

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung folgt die Entlassung der Patienten. In bestimmten Fällen ist jedoch noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können nötig sein. Sehr gerne erfüllen wir die gesetzliche Verpflichtung, die Entlassung unserer Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Wir helfen gern!

Ziel unseres Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung für Sie als Patient zu organisieren. Dazu stellen wir fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind, und leiten diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthalts ein. Ist für Sie eine unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement durch die Kranken- bzw. Pflegekasse unterstützt.

Selbstverständlich werden Sie von uns über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt, bei Wunsch natürlich auch mit Ihren Angehörigen. Für die Durchführung des Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse bedarf es einer Einwilligung des Patienten in schriftlicher Form. Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und die damit verbundene Datenübermittlung wird mit einer Einwilligung erklärt.

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz eines bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Natürlich können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben wir oder auch Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

 

Kontakt Entlassmanagement

Allgemein: entlassmanagement.gv@rheinlandklinikum.de

Lena Höllriegl
Leitung Sozialberatung Dormagen und Grevenbroich
lena.hoellriegl@rheinlandklinikum.de