Implantateregister-Gesetz (IRegG)

Liebe Patientinnen,
liebe Patienten,

am 01. Januar 2020 ist in Deutschland die Grundlage für die Errichtung des Implantateredister im bundesweiten Implantateregister in Kraft getreten. Der Regelbetrieb startete mit der verpflichtenden Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen am 01. Juli 2024.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Regelung für Endoprothesen in allen Gelenken und für Aortenklappenprothesen, sodass wir Ihre Daten verpflichtend an das Implantateregister Deutschland (IRD) verschlüsselt und elektronisch versendet müssen. 

Die Daten werden im Implantateregister Deutschland (IRD) erfasst, um Transparenz und mehr Sicherheit für Patienten mit Implantaten bezüglich Sicherheit und Qualität in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Sie werden außerdem für die Forschung ausgewertet, um die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.

Im Implantateregister-Gesetz (IRegG) ist genau geregelt, wer, wann und wie Ihre Daten an das Implantateregister Deutschland (IRD) gemeldet werden. Dabei ist es egal, ob Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt werden.

Alle Informationen sowie die ausführliche Patientenbroschüre als PDF (barrierefrei) zum Implantateregister Deutschland (IRD) erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html#c27740